Amazon Music:
Wir erteilen Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von Gekaufter Musik, Dienstleistungs-Inhalten, und zusätzlichen Musikinhalten, für die wir Ihnen Zugriff bereitstellen, jedoch nur für Ihre privaten, nichtgewerblichen Zwecke nach Maßgabe der Vereinbarung. Außer soweit im vorstehenden Satz angegeben, dürfen Sie Gekaufte Musik oder Dienstleistungs-Inhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, übertragen, vermieten, teilen, verleihen, umfunktionieren, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen. Wir erteilen Ihnen keine Rechte zu Synchronisation, öffentlicher Aufführung, öffentlicher Ausstellung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb für Musikinhalte.
(Amazon Music-Nutzungsbedingungen - Amazon-Kundenservice, Nr. 3.1; Hervorhebungen von mir)
Spotify:
Folgendes ist unter keinen Umständen gestattet:
- Das Kopieren, Weiterverbreiten, Vervielfältigen, „Rippen", Aufzeichnen, Übertragen, öffentliche Aufführen oder Ausstellen, Senden oder die öffentliche Zugänglichmachung von Spotify-Diensten oder den Inhalten oder Teilen davon oder eine sonstige Nutzung der Spotify-Dienste oder der Inhalte, die im Rahmen der Vereinbarung oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich zulässig ist oder in anderer Weise Rechte an geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte) in Bezug auf die Spotify-Dienste oder die Inhalte oder einen Teil davon verletzt;
(Allgemeine Nutzungsbedingungen - Spotify, Nr. 7; Hervorhebungen von mir)
Wozu auch? Das sind ganz klare und eindeutige vertragliche Regelungen des privaten Vertragsrechts (“Zivilrecht”), bei denen ich beim besten Willen keine unangemessene Benachteiligung des Endverbrauchers zu erkennen vermag. Du kannst die gekaufte Musik privat nutzen. Perfekt!
Wie, senden oder öffentlich aufführen?
Entschuldigung, aber das sind besondere Nutzungen, die den gewöhnlichen Gebrauch des durchschnittlichen Endverbrauchers übersteigen. Daraus leitet sich keine Benachteiligung ab (höchstens für den Content-Bereitsteller).
Was sollte ein Gericht da denn bitte anders entscheiden? Niemand wird genötigt, diesem Vertrag zuzustimmen und es liegt auch keine Monopolstellung vor, da die Musik in sendefähiger Form (sprich: Mit dem nötigen Nutzungsrecht versehen) ja durchaus verfügbar ist. Nur eben nicht hier.
Korrekt, aber auch nicht in unbegrenzter Zahl, wenn mich meine Erinnerung gerade nicht täuscht.
Langsam: Die Privatkopie ist a) zu Sicherungszwecken oder b) für meine Freundin oder Mutter etc. pp. zum (Achtung, Wiederholung!) rein privaten Gebrauch.
Solange ich als DJ jedoch im Besitz des Originals bin, also der Quelle, darf ich die Musik von irgendeiner Kopie spielen (Backup-CD, Sammlung in der Pioneer rekordbox etc.).
Problematischer wird es, wenn du nach der Erstellung der Kopie / dem Rip das Original weggibst, verschenkst oder verkaufst. Dann ist es mit der öffentlichen Wiedergabe natürlich Essig, weil du nur noch die Privatkopie hast - und sonst nichts mehr. Wenn also die GEMA bei dir als DJ an die Tür klopft (als mobiler DJ bist ja du seit einiger Zeit Vertragspartner), dann musst du sie halt im Musikarchiv suchen lassen. Du bist nicht verpflichtet, die CDs immer mit dir zu führen, musst aber den Besitz (streng genommen auch das Eigentum) physisch nachweisen können.
Was glaubst du eigentlich, wie mein privates Musikarchiv mit vergleichsweise wenig Geld so groß geworden ist?
Da werden ganze Wohnungen von CDs befreit (man hat es ja digital); teilweise werden da Wäschekörbe verschenkt oder wechseln für kleine Scheine den Besitzer. Solange es bei der Privatkopie bleibt, ist auch alles tutti. Nur mit dem Senden ist’s dann halt vorbei.
Ach ja, und wer alles eine Privatkopie haben darf (Stichwort: Begrenzte Anzahl), bestimmt rein formell natürlich der Eigentümer des Originals.
Ups…
Aus meiner Sicht eigentlich schon.
Und nun: