mAirList mit privatem Shoutcast-Server

Amazon Music:

Wir erteilen Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von Gekaufter Musik, Dienstleistungs-Inhalten, und zusätzlichen Musikinhalten, für die wir Ihnen Zugriff bereitstellen, jedoch nur für Ihre privaten, nichtgewerblichen Zwecke nach Maßgabe der Vereinbarung. Außer soweit im vorstehenden Satz angegeben, dürfen Sie Gekaufte Musik oder Dienstleistungs-Inhalte nicht weiterverbreiten, übermitteln, abtreten, verkaufen, übertragen, vermieten, teilen, verleihen, umfunktionieren, ändern, anpassen, bearbeiten, lizenzieren oder in sonstiger Weise übertragen oder nutzen. Wir erteilen Ihnen keine Rechte zu Synchronisation, öffentlicher Aufführung, öffentlicher Ausstellung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb für Musikinhalte.

(Amazon Music-Nutzungsbedingungen - Amazon-Kundenservice, Nr. 3.1; Hervorhebungen von mir)


Spotify:

Folgendes ist unter keinen Umständen gestattet:

  1. Das Kopieren, Weiterverbreiten, Vervielfältigen, „Rippen", Aufzeichnen, Übertragen, öffentliche Aufführen oder Ausstellen, Senden oder die öffentliche Zugänglichmachung von Spotify-Diensten oder den Inhalten oder Teilen davon oder eine sonstige Nutzung der Spotify-Dienste oder der Inhalte, die im Rahmen der Vereinbarung oder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausdrücklich zulässig ist oder in anderer Weise Rechte an geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte) in Bezug auf die Spotify-Dienste oder die Inhalte oder einen Teil davon verletzt;

(Allgemeine Nutzungsbedingungen - Spotify, Nr. 7; Hervorhebungen von mir)


Wozu auch? Das sind ganz klare und eindeutige vertragliche Regelungen des privaten Vertragsrechts (“Zivilrecht”), bei denen ich beim besten Willen keine unangemessene Benachteiligung des Endverbrauchers zu erkennen vermag. Du kannst die gekaufte Musik privat nutzen. Perfekt!

Wie, senden oder öffentlich aufführen?

Entschuldigung, aber das sind besondere Nutzungen, die den gewöhnlichen Gebrauch des durchschnittlichen Endverbrauchers übersteigen. Daraus leitet sich keine Benachteiligung ab (höchstens für den Content-Bereitsteller).
Was sollte ein Gericht da denn bitte anders entscheiden? Niemand wird genötigt, diesem Vertrag zuzustimmen und es liegt auch keine Monopolstellung vor, da die Musik in sendefähiger Form (sprich: Mit dem nötigen Nutzungsrecht versehen) ja durchaus verfügbar ist. Nur eben nicht hier.

Korrekt, aber auch nicht in unbegrenzter Zahl, wenn mich meine Erinnerung gerade nicht täuscht.

Langsam: Die Privatkopie ist a) zu Sicherungszwecken oder b) für meine Freundin oder Mutter etc. pp. zum (Achtung, Wiederholung!) rein privaten Gebrauch.

Solange ich als DJ jedoch im Besitz des Originals bin, also der Quelle, darf ich die Musik von irgendeiner Kopie spielen (Backup-CD, Sammlung in der Pioneer rekordbox etc.).
Problematischer wird es, wenn du nach der Erstellung der Kopie / dem Rip das Original weggibst, verschenkst oder verkaufst. Dann ist es mit der öffentlichen Wiedergabe natürlich Essig, weil du nur noch die Privatkopie hast - und sonst nichts mehr. Wenn also die GEMA bei dir als DJ an die Tür klopft (als mobiler DJ bist ja du seit einiger Zeit Vertragspartner), dann musst du sie halt im Musikarchiv suchen lassen. Du bist nicht verpflichtet, die CDs immer mit dir zu führen, musst aber den Besitz (streng genommen auch das Eigentum) physisch nachweisen können.

Was glaubst du eigentlich, wie mein privates Musikarchiv mit vergleichsweise wenig Geld so groß geworden ist?
Da werden ganze Wohnungen von CDs befreit (man hat es ja digital); teilweise werden da Wäschekörbe verschenkt oder wechseln für kleine Scheine den Besitzer. Solange es bei der Privatkopie bleibt, ist auch alles tutti. Nur mit dem Senden ist’s dann halt vorbei.

Ach ja, und wer alles eine Privatkopie haben darf (Stichwort: Begrenzte Anzahl), bestimmt rein formell natürlich der Eigentümer des Originals.
Ups… :flushed:

Aus meiner Sicht eigentlich schon.
Und nun:
:sleeping_bed: :zzz:

Wenn mich nicht alles täuscht, ist dieses Zitat aus den AGB von “Amazon Music”.
Bereits da müsste man klären ob diese auch dann gelten, wenn ich mir einen Titel im eigentlichen Shop kaufe.
Amazon selber sagt dazu:

Wenn Sie im Shop Musikinhalte kaufen, weisen Sie uns an, diese Gekaufte Musik für Sie zu speichern. Indem Sie eine Bestellung zum Kauf von Musikinhalten im Shop abgeben, stimmen Sie zu, dass Sie Ihren Kauf von Musikinhalten nicht mehr widerrufen können, wenn deren Auslieferung begonnen hat, beispielsweise indem wir sie Ihnen in der Cloud zum Streaming oder Download zur Verfügung stellen. Ihre gesetzlichen Rechte werden davon nicht berührt.

Aber sei es drum.

Soweit ist das ja alles erst einmal richtig.
Amazon erteilt mir also nicht das Recht für eine öffentliche Aufführung.

Nun nehme ich mal eine x beliebige CD aus dem Regel.
image
Auch keine Aufführung oder Sendung erlaubt.

Dann bleibt die Frage offen, warum ich eine CD spielen darf, aber ein legal erworbenes MP3 Download nicht ?

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Du übersiehst das Wörtchen “unerlaubt” (auf manchen CDs auch direkt auf dem Silberling als “unauthorized” zu finden).

Der Gag daran: Die Plattenfirma (und auch der bzw. die Künstler) hat einen Vertrag mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften, für sie die Gelder für die jeweiligen Nutzungsarten einzuholen.
Das ist die Autorisierung.

Bei der Distribution der Datei (!) liegt ein ganz anderes Vertragsverhältnis vor: Plattform, du darfst meine Musik als Digitalkopie vertreiben, aber nur mit eingeschränkten Nutzungsrechten. Und genau die findet der Kunde in den AGB. Sonst hätte da nämlich auch was von “unerlaubte Aufführung” gestanden. Stattdessen ist an dieser Stelle ein spezielles Nutzungsrecht explizit untersagt.
Das wiederum wirst du so nicht auf der CD finden.

Hallo Leute!
Bin mir das in den letzen Stunden mal durchgegangen und beschreibe nun was ich mache: Nochmal zur Erinnerung der Mairlist-Encoder:


Danach starte ich den Shoutcast Datei sc_serv:

Danach in Mairlist verbinden:
Online
Der Shoutcast-Server sieht nun so aus (mit angespielten Musiktitel):

Wenn man nun entweder im Shoutcast die Setup Datei oder 127.0.0.1:8000/admin eingbibt kommt man auf den Stream Server wo der Stream
stream on
und der Server

eingeschaltet sind. Hier sieht alles gut aus.
Auf der Shoutcast Homepage log ich mich ein und gehe auf meine “Station” da sehe ich dann dies:
Station shoutcast
Wenn ich meine Station dann über die Suchfunktion suche erscheint sie, mit dem aktuell gespielten Titel doch kommt wieder der Fehler:
Fehler

obwohl ich in Mairlist noch verbunden bin. Wenn ich den Encoder auf diese IP umstelle, geht gar nichts. Irgendwo mache ich einen entscheidenden Fehler!

Wurde hier schon einmal beschrieben.

Mairlist bietet doch in den Encoder Konfiguration Shoutcast an. Was kann man tun um sich eben nicht local mit (127.0.0.1:800) sonder mit der IP zu verbinden (PS: Seit ich mich mit dem Fehler beschäftige ist die IP die selbe)?

Welche IP genau meinst du jetzt? :thinking:

Das was du meinst, mit den ShoutCast Listen ist nur ein Verzeichnis. Quasi ein Telefonbuch für alle SC Server weltweit. Deshalb ja YellowPages (deutsch Gelbe Seiten)

Das Programm ShoutCast kannst du auf verschiedene Systeme installieren. Auf zum Beispiel einem Linux Server den du gemietet hast. Dieser Server hat eine IP Adresse. Und zwar immer die selbe.
Vergiss mal die Registrierung von den YP. Die ist überhaupt nicht wichtig oder notwendig.

Sobald dein Server mit SC läuft und gestartet ist, hast du die IP die du dann im Encoder einträgst. Plus den konfigurierten Port. Meist 8000 wobei das nicht festgelegt ist.

Du sendest dann auf die IP und die Hörer hören dann von der IP. Somit ist der ShoutCast dann die Vermittlungszentrale deines Signals.

@manf100
Du installierst den ShoutCast Server auf DEINEM Rechner, machst in also zum SENDER.
Die IP, auf der man dein Radioprogramm empfangen werden kann, ist deine eigene, mit der dein Router im Internet angemeldet ist. Die Hörer greifen darüber AUF DEINEN RECHNER zu - wenn du das im Router zulässt. Das entspricht der Empfangsfrequenz beim Radio.

Die IP, mit dem du den Encoder von mAirlist verbindest, ist der EINGANG deines Servers. Dorthin schickst du dein zu “sendendes” Radioprogramm.

Der Eintrag bei Shoutcast hat damit rein gar nichts zu tun, das ist lediglich ein Link auf deine IP-Adresse im Internet, wo man dein Programm hören kann.

Noch mal: Du installierst den SC-Server auf DEINEM Rechner bei dir zuhause, nicht bei ShoutCast. Die stellen dir nur die Server-Software kostenlos zur Verfügung. Die Hörer greifen direkt auf DEINEN Rechner zu, nicht auf die Seite von ShoutCast.

Nun verstanden? :wink:

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[OT]

Da kann und darf ich dir wiedersprechen (auch wenn das nicht oft der Fall ist)

Schaut man in die, von jedem zugänglichen AGB unter §2.1, steht dort geschrieben:

Zusätzlich wird ein Musikpool, sowie eine Upload-Möglichkeit für Musiktitel eingerichtet.

Nun muss man aber fair bleiben und dazu sagen, das dieser Pool natürlich gewisse Einschränkungen besitzt.

  • Die Lieder können nicht herunter geladen werden
  • Die PFL Funktion skipt alle 10 Sekunden um 1 min nach vorne was einen “Mitschnitt” unmöglich macht.
  • Werden Stationen gelöscht, werden auch die hochgeladenen MP3s der Station mit gelöscht.
  • Titel die selbst hochgeladen werden, können als privat markiert werden. Bedeutet, das kein anderer Stationsbesitzer diese MP3 verwenden oder sehen kann.
  • Lädt jemand eine MP3 in den Pool, ohne diese privat zu markieren, kann jeder der seine eigene Station besitzt, diese in seine Rotation mit aufnehmen.

Das ist natürlich erst ersichtlich, sobald jemand auch eine Station bei Laut besitzt. Von Außen schwer ein zu sehen. Aber ich hab mich vorher natürlich erkundigt diese Informationen an euch weiter zu geben zu können. Entsprechende Transparenz von Laut ist in arbeit.

Um aufs Thema Fallback zurück zu kommen:

Damit eine Station überhaupt technisch gestartet werden kann, bedarf es einer “Grundplaylist”. Diese kann der neue Nutzer aus dem vorhandenen Pool erstellen oder eigene Lieder hochladen. Sobald diese Playlist generiert wurde mittels Scheduler, läuft die Station und man kann sie hören. Seit 2017 gibt es jedoch die Möglichkeit, 24/7 live von außen auch sein Programm bspw. mittels mAirList zu gestalten. Sobald, ein Signal von Außen kommt, sei es mAirList oder eine andere 24/7 Automation bzw einfach ein live sendender Moderator, wird das LautCast* Programm in den Hintergrund gestellt.
Also kann man diese Playlist als eine Art Fallback betrachten.

Gern geschehen :smirk:
*LautCast ist ein eigens entwickeltes, serverbasierendes Broadcast System das speziell für oder von Laut entwickelt wurde. In mAirList ist es wie IceCast zu behandeln.
[/OT]

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@UdoRadio
Herzlichen Dank für dein Post!
Ich mach jetzt ein Beispiel daraus. Wenn ich Shoutcast starte über sc_serv dann kommt die IP 127.0.0.1 (so steht es auch im Setup im Browser in der Adresszeile 127.0.0.1/admin)

meine IP mit dem Router ist 127.149.XXX.XX Port dann 8000.

Also die 127.0.0.1 diese Verbindung klappt auch.


Die IP 217.149.xxx.xx mit dem Port 8000 muss ich im Router freigeben, damit andere zugreifen können. Kann dies so klappen?

Da steht aber nicht, wo der Inhalt des Pools herrührt. Insofern wäre eine Klärung seitens des Anbieters dringend erwünscht.

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Das ist das erste mal, dass ich das verbindlich lese. Schade, dass das nicht auch in den AGB so dargestellt ist.

… was durch das Löschen dieser Musik der Station die eigene Rotation schmälert. Wenn jetzt keiner mehr was da hochlädt sondern ausschließlich sein eigenes 24/7-Programm via mAirList da reinfeuert, gibt es rein theoretisch nur noch den Pool, der von der laut.ag befüllt wird - wenn überhaupt.

Das glaube ich erst, wenn es wirklich passiert. Bislang hatten die beiden Welten “laut” und “Transparenz” keine Schnittmenge, aber ich lasse mich gerne positiv überraschen. Aktuell wirkt es auf mich immer noch wie ein vereinnahmendes, nach außen hin nur das beste für die armen unterdrückten Radio-DJs fürsorgendes Projekt.

Nimm’s mir nicht übel, ich glaube einfach nicht dran.
Aber ich glaube ja auch nicht daran, dass facebook nur zum Wohlwollen der Menschheit da ist.

Neulich hat mich ein Radiomoderator mal mit einem der Opas in der Loge von der Muppet-Show verglichen. Wer weiß, vielleicht wirke ich ja tatsächlich so nach außen.

Das verhält sich genauso wie von Uli auch ausfühlich schon angeführt:

EDIT: Sorry Zeile verrutscht.

Was hat denn der von dir zitierte Bereich meines Beitrages mit Tondoses Frage zu tun?!
Ich fürchte, du würfelst hier gerade einige Dinge erheblich durcheinander.

Richtig.
Da jedoch genügend Stationsbesitzer dort vertreten sind, die von mAirList oder vergleichbaren Automationssystemen keine Ahnung haben oder sich mit der (zugegeben) grottigeren Ausspielung von LautCast zufrieden geben, wird immer Musik in diesem Bestand existieren. Ob von Laut auch ein “Grundstock” angeboten wird oder wurde, weis ich nicht.

Ich kann dich gut verstehen, mir selbst ging es auch lange so, bis ich meine eigene Station dort gestartet habe. Gewisse Dinge gefallen mir heute immer noch nicht. Wie zum Beispiel den von dir bereits erwähnten Hörer individuellen Zeitversatz der durch die personalisierte Werbung entsteht. Oder auch die nicht beeinflussbare Lautheitsgeschichte da Laut auf die zugespielten Werbespots keinen Einfluss besitzt. (AdWizz Server)

Zu 100% kann ich das natürlich nicht garantieren. Aber das versteht sich hoffentlich von selbst. Inbesondere dann, wenn entsprechende MP3s noch in anderen Stationen in der aktuellen Playliste liegt kann es vorkommen das sie nicht sofort gelöscht werden sondern erst einen Tag später. Hierfür bin ich aber nicht der richtige Ansprechpartner. Lade ich als Stationsbesitzer jedoch erst gar keine eigene Musik hoch und verwende als “Fallback” nur vorhandenes Material, kann mir das nach löschung der Station auch gänzlich egal sein.

Nö, es ist eine profitorientierte, von Antenne Bayern zu großen teilen mit finanzierte Aktiengesellschaft mit der Absicht Gewinn in Form von Werbeeinnahmen zu generieren. Das dadurch auch GEMA/GVL mit vermutlich speziellen Verträgen getilgt werden können, ist ein nettes Beiwerk. Vermutlich auch durch diese speziellen Verträge wird es niemals für einen Stationsbesitzer einen komplett Werbefreien Dauersendeplatz gegen Bezahlung geben.

Ich gebe zu, ich musste gerade wirklich schmunzeln :rofl: :rofl: :rofl:

Entschuldigung, aber mit solchen Vermutungen kommen wir an der Stelle nicht weiter. Ich arbeite lieber mit belastbaren Fakten.

Das kann jeder halten wie er mag. Der Moderator selbst wie auch der Sender, bei dem er tätig ist, hat nun einen Hörer verloren. Im konkreten Fall ging es nämlich darum, dass sich der Moderator als wenig kritikfähig herausgestellt hat und nachgetreten hat, obwohl der Sender früher™ ein echtes Interesse an Verbesserung und Lernbereitschaft gezeigt hat.
Diesen schlechten Stil kann er gerne woanders austoben, aber bei dem Radio hatte ich das nicht erwartet. Wieder eine früher gute Station, die nun leider ins überhörbare Mittelmaß abgerutscht ist.
Schade.

Könnte, ja, solange du die selbe IP hast.
Ändert diese sich, durch ein neu Verbinden deiner Internetleitung, funktioniert das ganze schon nicht mehr.

Das bedeutet LocalHost. 127.0.0.1 ist immer Rechnerintern zu sehen.
Starte ich auf meinem Rechner ein Netzwerkbasierendes Programm, bspw einen FTP Client, kann ich per 127.0.0.1:14147/24 die Konfiguration tätigen. Genauso dann von einem anderen Rechner im selben Netzwerk ( Oder Internet ) entsprechend mit der IP des Rechners + 14147/24

Sei dir aber bewusst, das du nun durch öffentliches teilen dieser IP Adresse und das von außen für fremde zugänglich machen der Streamadresse ( FB Twitter oder sonst was ) einen Priatensender geschaffen hast. Nur so nebenbei. :wink: