Mairlist Kundenbereich und Lizenz

Hallo Forengemeinde,

ich habe mir vor ca. eine Jahr eine “privat” Lizenz für mairlist zugelegt. Nun möchte ich für mein Tablet eine zweite kaufen und habe mich daher nach längerer Zeit wieder in den Kundenbereich eingelogt.

Dort wird mir korrekterweise meine damals gekaufte Lizenz angezeigt, jedoch dazu zwei Versionen: einmal 6.x (die zum Kauf aktuell war) aber auch 7.x, die es zum Zeitpunkt meines Kaufes noch nicht gab.

Ich nutze mairlist auf meinem Computer immernoch mit Version 6.3. Kann ich problemlos nun die Version 7.x ohne Aufpreis (legal neben der Version 6.3 auf dem gleichen Rechner) installieren oder habe ich hier einen Denkfehler?

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Moin @Nuco1308

du kannst die Version 7 ganz normal installieren. Aber beachte bitte, das du die V 6.x im Parallelbetrieb mit der V 7 dann aber nicht nutzen kannst. So hab ich es hier raus gelesen.

guckst du hier…

Ansonsten wende dich bitte an den mAirList-Support, der dir darüber genauere Auskünfte geben kann.

Gruß Peter

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… im Parallelbetrieb mit derselben Lizenz. Man könnte natürlich, mit zwei Lizenzen dann, v6 und v7 nebeneinanderher betreiben. Allerdings halte ich das nicht für ganz sinnvoll, da sich das Datenbankformat der beiden Versionen unterscheidet. Es spricht aber nichts dagegen, die „alte“ Lizenz hochzurüsten und dann beide mit der v7 zu betreiben.

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Hallo @Peter_Schmidt,

Danke für die Antwort.
das dürfte heißen, ich darf zwar beide installiert haben, aber immer nur je eine Version öffnen, korrekt?

Mit einer Lizenz auf einem Rechner korrekt.

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Alles klar, dann geht es auf meinem Rechner in den nächsten Tagen ans Update auf Version 7.x
Wenn ich nun noch eine zweite „privat“- Lizenz im Shop erwerbe, kann ich das Programm sowohl einmal auf dem Rechner nutzen und einmal auf dem Tablet (da ich dann ja 2 Lizenzen habe), oder?

Sorry für die vielen Fragen, will nur nichts falsch machen :see_no_evil:

Du hast die Version 6.x innerhalb der “Kulanzfrist” (ab 01.10.2021) für kostenlose Upgrades gekauft. Daher wurde sie bei Erscheinen von Version 7.x (04.02.2022) zusätzlich für die neue Version freigeschaltet.

Es handelt sich aber weiterhin um eine einzige Lizenz, die aber zur wahlweisen Nutzung der alten oder neuen Version berechtigt. Nicht aber gleichzeitig starten, und schon gar nicht auf verschiedenen Computern. Parallel installiert sein können sie aber durchaus, und sie installieren sich auch in verschiedene Ordner als getrennte Anwendungen.

Korrekt.

Vielen Dank, damit sind alle Fragen geklärt!

Ich hätte noch eine Frage:

Auf dem Tablet?
:face_with_raised_eyebrow:

Es gibt doch Windows-Tablets? Surface usw.?

Genau, es ist ein Surface mit 4 GB RAM, läuft in der Demoversion aktuell super.

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Da kann ich nicht mitreden, ich habe keins. Ob ich meinen Arbeitgeber mal fragen sollte? :upside_down_face:

Im Ernst: So richtig fehlt mir das Verständnis bzw. die praktische Anwendung für mAirList auf einem Tablet. Da bin ich doch eher so der klassische Laptop-Typ.
Ich erweitere aber gerne meinen Horizont und teile neues Wissen.

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Spontane Idee: als Jingle Zuspieler wegen Touch oder als Instanz für Aussenübertragungen?

Ich kann mir da schon sinnvolle Anwendungsbereiche vorstellen.

Gruß,

Christoph

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@c.rothe Die sinnvollen Anwendungsbereiche gibt es mit einem Windows Tablet mit genügend Speicher und einem guten Prozessor auch.

Bei mir kommt es nun (als Kleingerät neben dem großen Rechner) auch mit einem USB Mikrofon zur Aufnahme von kurzen Voicetracks zum Einsatz. Dafür völlig ausreichend.

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Hallo zusammen und noch ein schönes Ostern,

ich nutze einfach mal meinen alten Faden von damals, da meine Frage inhaltlich dazu passt:

Ich würde gern eine weitere Lizenz kaufen und habe mir die Frage gestellt, ob es eine Höchstgrenze an Lizenen als Privatanwender gibt?

Aktuell nutze ich mAirlist 7 in der “Advanced Home” Version auf meinem Desktop-PC mit einer D&R Webstation, auf dem Tablet ist es auch installiert mit einer 2. Lizenz “Home Studio” und jetzt würde ich gern noch meinen Laptop mit mAirlist “Home Studio” bestücken. Dann könnte ich je nach Lust und Laune mal dieses oder jenes Gerät nehmen.

Gibt es also Einschränkungen hinsichtlich der Lizenzen, solange die Spielregeln für die private Nutzung beachtet werden? Auf der Privatanwenderseite konnte ich nichts dazu finden, deshalb Frage ich daher vorher lieber nochmal nach ob ich etwas übersehen habe um nichts falsch zu machen.

Viele Grüße und Danke!

Hallo,

bei dreien sicher kein Problem. Bei der sechsundzwanzigsten müßtest Du Dir wohl die Frage gefallen lassen, wozu Du die brauchst.

Hallo Tondose,

danke für deine Antwort. Ne, soviele Geräte und vor allem Geld habe ich nicht :wink: :joy:.

Grüße

Ganz so weit hergeholt ist der Gedanke freilich nicht.

Gleich vorab: @Tondose liegt vollkommen richtig mit der Aussage, dass es ab einer gewissen “kritischen Masse” sinnhaft ist, sich mit der mairlist GmbH in Verbindung zu setzen. Verbote oder Grenzen gibt es, Stand heute, nach den AGB nicht.

:question: Aber warum sollte ein Privatanwender so etwas tun?

Als Radiobetreiber kann man Lizenzen “sammeln” und sie in Verleihlizenzen (“DJ-Lizenzen”) umwandeln lassen. Für Radios ist eine bestehende Lizenz, die man zu Beginn legal (!) einem neuen Kollegen zur Verfügung stellen kann, ein gutes Argument.

:arrow_right: Tipp: War die Lizenz vorher schon mal “fest” mit einer Hardware-ID verbunden, sollte vorab Rücksprache mit dem Support gehalten werden.

Thema Kosten:
“Gebrauchte” Lizenzen kann man unter Umständen günstig erwerben.
Ich habe von einer Radio-Insolvenz gehört, bei der der Insolvenzverwalter die mAirList-Lizenzen zur Insolvenzmasse packte und sie gegen Höchstgebot verkaufte.

So kann man im besten Fall günstig zu einer oder mehreren Professional Studio Lizenzen kommen.

:warning: Vorsicht Falle!
Achtet genau auf die Versionsnummer! Wenn ihr eine v6 kauft und einheitlich auf v7 fahren wollt (gemeinsame Datenbank?). dann kann ob der Upgrade-Kosten das vermeintliche Schnäppchen recht teuer werden.

Generell aber gilt: mAirList-Lizenzen im Gebrauchtmarkt können interessant sein. Im Zweifel lasst euch von der mairlist GmbH vorab bestätigen, dass der Verkäufer wirklich der Inhaber der Lizenz ist und sie rechtswirksam auf euch überschreiben lassen kann.

Hätte ich ein Radio, gäbe es einen DB-Server, zwei Lizenzen bei mir auf zwei PC und einige Verleihlizenzen für Mitstreiter.
:wink:

Wer aber glaubt, mit dem Handel oder Verleih von Lizenzen ein Geschäft betreiben zu können: Lasst die Finger davon.
Die mAirList-Community unterstützt Torben auch ohne explizite Aufforderung, wenn schwarze Schafe mit dem tollen Produkt Schundlieder spielan äh Schindluder treiben.

Hallo UliNobbe,

danke für deine ausführliche Klarstellung und die weiteren Infos.

Soweit ich aus deinem Text herauslesen konnte, sollte die zusätzliche Lizenz kein Problem darstellen.

Kaufen werde ich wie die anderen beiden über den mAirlist Privatanwender-Shop und verliehen wird bei mir auch nichts.

Viele Grüße!

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Genau. So wie @Tondose es schon dargestellt hat.

Ja, ist ja okay. Es gibt halt so ein paar merkwürdige Menschen, die ein etwas eigenwilliges Verhältnis zu geistigem Eigentum haben.

Eine Verleihlizenz ist eine ganz normale, klassisch gekaufte Lizenz, die von mAirList entsprechend markiert wird. Das ist komplett legal.
Ich habe so eine und kann sie temporär Neulingen zur Verfügung stellen.

Das ist nichts anstößiges, wenn man es im Kundenbereich auch so sehen kann.

Hach, wieder was gelernt. :slightly_smiling_face:

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