mAirList ist für den nicht gewerblichen Gebrauch kostenlos, also wenn der Nutzer durch mAirList keine Gewinne erzielt. Gilt es nun als nicht gewerblicher Gebrauch wenn man durch Werbung zwar 300,- im Jahr einnimmt, aber auch 300,- ausgibt?
Hoffe es ist verständlich,
LG Detlef
Das ist tatsächlich eine Sache, über die ich mir lange Gedanken gemacht habe. Früher war mein Standpunkt, wer anfängt, Werbung zu senden, quasi mit Geld zu hantieren, also Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt, der kann bei seinen Ausgaben auch die Anschaffungskosten für eine Automations-Software einkalkulieren. Aus diesem Grund war zum Beispiel das audimark-Interface in den kostenlosen Versionen zunächst nur mit Freischaltcode zu verwenden.
Ich sehe aber ein, dass es ohne Gegenfinanzierung heutzutage kaum noch geht. Ich halte es deswegen inzwischen so:
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Wenn der Betreiber eine Privatperson (nicht: Einzelunternehmer) oder ein Verein ist und das Senden der Werbung wirklich nur der Deckung der GVL/GEMA-Ausgaben dient, dann darf mAirList weiterhin umsonst genutzt werden. Ist ja “nur Hobby”.
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Ist der Betreiber des Radios ein Unternehmen (Einzelperson mit Gewerbeschein, GmbH, …), steht also offensichtlich eine Gewinnabsicht im Vordergrund, dann ist das gewerbliche Nutzung, und es ist eine Lizenz bei mir zu kaufen. Je nach Art des Projektes stehe ich Preisverhandlungen offen gegenüber.
Ich denke, das ist für alle fair so.
Ich sehe aber ein, dass es ohne Gegenfinanzierung heutzutage kaum noch geht. Ich halte es deswegen inzwischen so:
nett von dir! Danke!
das heißt wenn ichs mit freunden ohen gewerbeschein mache, geht das durch?
Die GVL unterscheidet bei der Anmeldung ja zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern. Diese Unterscheidung finde ich sehr sinnvoll (auch wenn ich nirgendwo die exakten Kriterien für die Einordnung gefunden habe). Ich will mich also gerne daran orientieren.
Wenn du also - rechtmäßig - als nicht-kommerzieller Anbieter bei der GVL registriert bist, dann gehe mal davon aus, dass du auch mAirList kostenlos nutzen darfst. Eine rechtsverbindliche Auskunft werde ich dir hier im Forum aber nicht geben. Im Zweifel schick mir eine E-Mail mit den Details zu eurem Radio, dann werde ich euch mitteilen, was für euch in Frage kommt.
Nur die Tatsache, dass ihr keinen Gewerbeschein habt, sagt nichts darüber aus, ob ihr mAirList kostenlos nutzen dürft. Wenn ihr nämlich trotzdem das große Geld macht, kriegt ihr erst Ärger mit dem Finanzamt, und dann mit mir 