Die Regelvergütung besteht aus einem prozentualen Beteiligungssatz an den sendungsbezogenen Einnahmen des Hörfunkveranstalters in Abhängigkeit des jeweiligen Musikanteils des Gesamtprogramms.
Die Regelvergütung besteht aus einem prozentualen Beteiligungssatz an den sendungsbezogenen Einnahmen des Hörfunkveranstalters in Abhängigkeit des jeweiligen Musikanteils des Gesamtprogramms.